Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 5 Ws 438/13

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben, soweit die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt worden ist (Vergewaltigung in zwei Fällen; Ziff. 1 a der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Essen vom 15. August 2013) und soweit das Hauptverfahren im Übrigen vor dem Amtsgericht – Strafrichter – Gelsenkirchen-Buer eröffnet worden ist (Freiheitsberaubung und Körperverletzung; Ziff. 1 b und Ziff. 2 der vorgenannten Anklageschrift).

Die Anklage der Staatsanwaltschaft Essen vom 15. August 2013 wird in vollem Umfang zur Hauptverhandlung zugelassen. Das Hauptverfahren wird insgesamt vor dem Landgericht – XVI. große Strafkammer – Essen eröffnet.


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