Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 6 U 147/13

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 17.7.2013 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bochum einschließlich des zugrundeliegenden Verfahrens aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung an das Landgericht zurückverwiesen, das auch über die Kosten des Berufungsverfahrens zu befinden haben wird.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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