Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 1 Ws 137/14

Tenor

Der angefochtene Beschluss sowie – klarstellungshalber – der Haftbefehl der 36. Strafkammer des Landgerichts Dortmund vom 09.01.2013 werden aufgehoben.

Der Angeklagte ist in dieser Sache sofort aus der Untersuchungshaft zu entlassen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Angeklagten darin entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Landeskasse.


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