Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 15 W 364/13

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beteiligte zu 2) wird angewiesen, eine Erklärung der Beteiligten zu 1) betreffend die Angleichung ihres Familiennamens zu beurkunden, sofern das Beurkundungsersuchen aufrechterhalten wird.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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