Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 11 U 107/13

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 09.09.2013 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn abge-    ändert.

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.


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