Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 25 W 10/14

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beklagten tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 600 € festgesetzt.


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