Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 11 W 110/14

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 01.12.2014 gegen den Beschluss des Einzelrichters der 21. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 31.10.2014 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.


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