Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 6 WF 83/14

Tenor

Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 11.03.2014 wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Herford vom 19.02.2014 (AZ: 14 F 966/11) unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen wie folgt abgeändert:

Aufgrund der Beschlüsse des Amtsgerichts Herford vom 17.05.2013 und des 1. Familiensenates des Oberlandesgerichts Hamm vom 14.11.2013 (AZ: 1 UF 128/13) sind von dem Antragsteller 12.576,98 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.12.2013 an die Antragsgegnerin zu erstatten.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen der Antragsteller zu 43 % und die Antragsgegnerin zu 57 %.

Der Beschwerdewert beträgt 17.687,39 €.


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