Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 20 U 106/14

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 09.04.2014 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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