Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 17 U 143/14

Tenor

Die Berufung der Berufungsklägerin gegen das Urteil des Landgerichts Detmold (1 O 191/13) vom 19.09.2014 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels trägt die Berufungsklägerin.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 12.865,56 EUR festgesetzt.


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