Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 6 WF 92/15

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners vom 26.02.2015 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Bielefeld vom 09.02.2015 (34 F 1424/12) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 4.000,00 € festgesetzt.


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