Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 3 Ws 379/15

Tenor

Der Antrag auf Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde und die sofortige Beschwerde werden auf Kosten des Verurteilten (§ 473 Abs. 1 StPO) als unzulässig verworfen.


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