Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 20 U 157/15

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 28.05.2015 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.

Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Streitwert: 10.000,00 Euro.


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