Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 15 W 279/15

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beteiligte zu 2) trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 404,60 € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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