Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 13 UF 121/16

Tenor

..... wird der Antragsgegner darauf hingewiesen, dass seine Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Bocholt vom 01.06.2016 keinen Erfolg hat und der Senat beabsichtigt, über die Beschwerde im schriftlichen Verfahren (§ 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG) zu entscheiden.

Der Antragsgegner erhält Gelegenheit zur Stellungnahme, auch dazu, ob die Beschwerde - aus Kostengründen - zurückgenommen wird, innerhalb von 3 Wochen ab Zugang.


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