Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 5 RVs 41/16

Tenor

Das angefochtene Urteil wird mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Essen zurückverwiesen.


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Zitiert von

Beschluss vom Kammergericht (5. Strafsenat) - (5) 121 Ss 197/16 (56/16)
12. Januar 2017
(5) 121 Ss 197/16 (56/16) 12. Januar 2017

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