Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 15 W 169/16

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Eine Erstattung der den Beteiligten in beiden Instanzen entstandenen außergerichtlichen Kosten findet nicht statt.

Der Geschäftswert für die Beschwerde wird auf 631,89 € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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