Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 34 U 254/15

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Dortmund (3 O 247/14) vom 11.09.2015 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Berufungskläger.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf bis zu 20.000,-  EUR festgesetzt.


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