Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 9 U 9/16

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der Einzelrichterin der 8. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 13.11.2015 (8 0 206/14) einschließlich des ihm zugrundeliegenden Verfahrens aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Berufungsverfahrens – an das Gericht des ersten Rechtszuges zurückverwiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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