Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 1 Vollz (Ws) 172/17

Tenor

Soweit mit dem angefochtenen Beschluss der Antrag des Betroffenen, die Antragsgegnerin zu verpflichten, ihm Ausführungen zur Erhaltung der Lebenstüchtigkeit zu gewähren sinngemäß als Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Ablehnung von Ausführungen ausgelegt und dieser als unbegründet zurückgewiesen wurde, wird die Rechtsbeschwerde zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zugelassen und der angefochtene Beschluss aufgehoben. In diesem Umfang wird die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens - an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Krefeld verwiesen.

Im Übrigen wird die Rechtsbeschwerde als unzulässig verworfen.


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