Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 27 W 51/17

Tenor

Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) bis 3) vom 21.02.2017 wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts – Registergericht – Essen vom 08.02.2017, nicht abgeholfen durch Beschluss vom 28.04.2017, aufgehoben.

Der Beschwerdewert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.


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