Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 31 W 40/17

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägervertreter wird der Streitwertbeschluss der 14. Zivilkammer des Landgerichts Münster vom 15.11.2017 dahingehend abgeändert, dass der Streitwert auf bis zu 50.000,00 € festgesetzt wird.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (19. Zivilsenat) - 19 U 49/18
9. Juli 2018
19 U 49/18 9. Juli 2018

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