Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 11 UF 174/17

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Hamm vom 08.08.2017 (3 F 81/17) abgeändert.

Der Antrag des Antragstellers auf Rückführung des gemeinsamen Sohnes X in die Türkei wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 € festgesetzt.


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