Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 1 Vollz (Ws) 153 + 154/18

Tenor

Die Verfahren III - 1 Vollz (Ws) 153 + 154/18 OLG Hamm 33a StVK 1287 + 1323/17 LG Aachen werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

Dem Betroffenen wird ohne Kosten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in die Versäumung der Fristen zur Einlegung und Begründung der Rechtsbeschwerden gegen die Beschlüsse des Landgerichts Aachen vom 11. und 18. Dezember 2017 gewährt, da er diese Fristen ohne eigenes Verschulden versäumt hat.

Die Rechtsbeschwerden werden zugelassen.

Die angefochtenen Beschlüsse werden aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens – an die Strafvollstreckungskammer beim Landgericht Aachen zurückverwiesen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen