Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 6 UF 91/18

Tenor

Die Beschwerde des Beschwerdeführers vom 16.07.2018 gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Bochum vom 12.06.2018 (87 F 47/18) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Beschwerdeführer auferlegt.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,00 € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


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