Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 12 WF 49/19

Tenor

Die Beschwerde der Kindesmutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Kamen vom 15.01.2019 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Mutter auferlegt.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 520,00 € festgesetzt.


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