Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 31 U 115/19

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 25.07.2019 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Essen (16 O 111/18) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Kläger.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 10.495,15 EUR festgesetzt.


1 2 3 4 5

Zitiert von

Urteil vom Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen - 1 U 90/19
30. Juni 2021
1 U 90/19 30. Juni 2021

Referenzen