Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 4 RVs 95/20

Tenor

Der Antrag des Angeklagten, das Verfahren durch Beschluss in die Lage zurückzuversetzen, die vor dem Senatsbeschluss vom 13.08.2020 bestand, wird auf Kosten des Angeklagten (Nr. 3920 KVGKG) verworfen.


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