Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 4 RVs 48/21

Tenor

Das angefochtene Urteil wird mit den zu Grunde liegenden Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Rechtsmittels – an eine andere als Strafrichter zuständige Abteilung des Amtsgerichts Blomberg zurückverwiesen.


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