Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 9 W 11/21

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Landgerichts Bielefeld vom 24.02.2021 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag an das Landgericht zurückverwiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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Zitiert von

Nichtannahmebeschluss vom Bundesverfassungsgericht - 1 BvR 468/25
22. Oktober 2025
1 BvR 468/25 22. Oktober 2025

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