Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 7 U 55/20

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 18.05.2020 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 5. Zivilkammer des Landgerichts Bochum (I-5 O 424/18) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 6.570,19 EUR festgesetzt.


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