Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 20 U 26/21

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 16. Dezember 2020 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Der Wert des Streitgegenstands wird für das Berufungsverfahren auf 37.021,98 € festgesetzt.


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