Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 10 W 53/21

Tenor

Die Beschwerde der Beteiligten zu 2. wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens sowie die außergerichtlichen Auslagen der Beteiligten werden der Beschwerdeführerin auferlegt.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 300.000,- € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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