Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 4 RVs 84/21

Tenor

Das angefochtene Urteil wird mit den zu Grunde liegenden Feststellungen – mit Ausnahme der Feststellungen zum objektiven und subjektiven Tatgeschehen einer vorsätzlichen Körperverletzung im Sinne des § 223 StGB – aufgehoben.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Rechtsmittels – an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Detmold zurückverwiesen.

Die weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen