Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 5 RVs 4/22

Tenor

Das angefochtene Urteil wird mit den zu Grunde liegenden Feststellungen aufgehoben, soweit der Angeklagte verurteilt worden ist.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Rechtsmittels – an eine andere als Strafrichter zuständige Abteilung des Amtsgerichts Gladbeck zurückverwiesen.


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