Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 22 W 9/22

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragsteller vom 14.04.2022 gegen den Beschluss der ersten Zivilkammer des Landgerichts Bochum vom 31.03.2022 wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.


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