Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 5 RBs 152/22

Tenor

Das angefochtene Urteil wird aufgehoben.

Das Verfahren wird eingestellt.Die Kosten des Verfahrens und die der Betroffenen entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse (§§ 467 Abs 1; 473 Abs. 1 StPO; 46, 79 Abs. 3 OWiG)  .


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