Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 20 U 155/22

Tenor

I.

Die Berufung der Klägerin gegen das am 25.03.2022 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das vorgenannte Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

II.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 18.301,96 € festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen