Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 5 UF 78/23

Tenor

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens, weil er seine Beschwerde gegen den am 07.03.2023 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Detmold (30 F 111/22) zurückgenommen hat.

Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 9.750,00 EUR festgesetzt.

Auf diesen Wert wird auch die erstinstanzliche Wertfestsetzung abgeändert.


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