Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 3 ORs 60/23

Tenor

Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit den diesem zu Grunde liegenden Feststellungen aufgehoben.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Rechtsmittels (einschließlich der den Nebenklägern insoweit entstandenen notwendigen Auslagen) – an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Bielefeld zurückverwiesen.

Die weitergehende Revision wird mit der Maßgabe, dass der Angeklagte einer fahrlässigen Tötung durch Unterlassen schuldig ist, verworfen.


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