Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 7 U 137/23

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 24.08.2023 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 24. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund (24 O 139/22) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Kläger.

Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 3.000,00 EUR festgesetzt. Der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung im angefochtenen Urteil (eGA I-1772) ebenfalls auf 3.000,00 EUR festgesetzt.


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