Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 20 U 8/24

Tenor

I.

Der Beklagte wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, seine Berufung gegen das am 08.12.2023 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bochum im schriftlichen Verfahren (§ 522 II ZPO) zurückzuweisen.

II.

Der Beklagte erhält Gelegenheit zur Stellungnahme, insbesondere auch dazu, ob die Berufung aus Kostengründen zurückgenommen wird, innerhalb von 3 Wochen ab Zugang dieses Beschlusses.


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