Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 10 W 23/24

Tenor

Der Beschluss wird abgeändert und der Antrag des Beteiligten zu 1) auf Erteilung eines Erbscheins, der ihn als alleinigen Erben des Erblassers ausweist, zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beteiligten zu 2) trägt der Beteiligte zu 1).

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 109.308,00 € festgesetzt.


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