Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 5 WF 199/25

Tenor

Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Eltern vom 15.09.2025 wird der am 12.09.2025 erlassene Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Detmold hinsichtlich der Festsetzung des Verfahrenswertes abgeändert.

Der Verfahrenswert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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