Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 2 Ws 43/25

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das Landgericht Hagen zurückverwiesen.

Es wird festgestellt, dass das Kostenfestsetzungsverfahren unterbrochen ist.

Gerichtskosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben. Die dem Ahäsionskläger im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen werden der Verteidigerin des Angeklagten auferlegt.


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