Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 2 ORs 67/25

Tenor

1.Das angefochtene Urteil wird aufgehoben, soweit darin eine Entscheidung über die Bewilligung von Zahlungserleichterungen unterblieben ist.

2.Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Rechtsmittels – an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Hagen zurückverwiesen.

3.Die weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen.


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