Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - Ss 447/90

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Das angefochtene Urteil wird mit seinen Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Brühl zurückverwiesen.


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