StPO § 229 Höchstdauer einer Unterbrechung

Strafprozeßordnung

(1) Eine Hauptverhandlung darf bis zu drei Wochen unterbrochen werden.

(2) Eine Hauptverhandlung darf auch bis zu einem Monat unterbrochen werden, wenn sie davor jeweils an mindestens zehn Tagen stattgefunden hat.

(3) Kann ein Angeklagter oder eine zur Urteilsfindung berufene Person zu einer Hauptverhandlung, die bereits an mindestens zehn Tagen stattgefunden hat, wegen Krankheit nicht erscheinen, so ist der Lauf der in den Absätzen 1 und 2 genannten Fristen während der Dauer der Verhinderung, längstens jedoch für sechs Wochen, gehemmt; diese Fristen enden frühestens zehn Tage nach Ablauf der Hemmung. Beginn und Ende der Hemmung stellt das Gericht durch unanfechtbaren Beschluß fest.

(4) Wird die Hauptverhandlung nicht spätestens am Tage nach Ablauf der in den vorstehenden Absätzen bezeichneten Frist fortgesetzt, so ist mit ihr von neuem zu beginnen. Ist der Tag nach Ablauf der Frist ein Sonntag, ein allgemeiner Feiertag oder ein Sonnabend, so kann die Hauptverhandlung am nächsten Werktag fortgesetzt werden.

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Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 5 Ws 243/22
15. September 2022
5 Ws 243/22 15. September 2022
Beschluss vom Oberlandesgericht Braunschweig (1. Strafsenat) - 1 Ws 221/21
29. September 2021
1 Ws 221/21 29. September 2021
Beschluss vom Hanseatisches Oberlandesgericht (2. Strafsenat) - 2 Ws 36/21
29. April 2021
2 Ws 36/21 29. April 2021
Beschluss vom Oberlandesgericht Celle (3. Strafsenat) - 3 Ws 91/21
15. April 2021
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Beschluss vom Oberlandesgericht München - 1 Ws 685/20
21. September 2020
1 Ws 685/20 21. September 2020
Beschluss vom Oberlandesgericht Celle (5. Strafsenat) - 5 StS 1/20
11. Mai 2020
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Beschluss vom Landgericht Rostock (3. Zivilkammer) - 3 T 101/20
7. Mai 2020
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Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 4 Ws 94/20
5. Mai 2020
4 Ws 94/20 5. Mai 2020
Beschluss vom Landgericht Hamburg (8. Große Strafkammer) - 608 KLs 5/17
17. April 2020
608 KLs 5/17 17. April 2020
Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 4 Ws 72/20
16. April 2020
4 Ws 72/20 16. April 2020