Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - Ss 466/99

Tenor

Das angefochtene Urteil und das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 3. Februar 1999 werden mit ihren Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Köln zurückverwiesen.


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