Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 19 U 94/02

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 04.03.2002 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 23 O 275/01 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 19.600,68 EUR (= 38.335,59 DM) nebst 5 % Zinsen seit dem 01.01.1998 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden zu 83 % der Klägerin und zu 17% der Beklagten auferlegt; die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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